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Veröffentlicht am 01.10.2024 00:07

Was Sie jetzt zum Kinderkrankengeld wissen müssen

Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)
Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)
Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Vor allem von Eltern mit kleinen Kindern ist zwischen Husten, Fieber und Co. Flexibilität gefragt. Damit die Betreuung der Kleinen nicht zu finanziellen Einbußen führt, gibt es das Kinderkrankengeld. Wer hat Anspruch darauf und wie lange? Zwei Expertinnen geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Was ist Kinderkrankengeld?

Das Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes, umgangssprachlich auch Kinderkrankengeld genannt, ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenkassen. Sie greift, wenn Eltern wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können und deshalb Verdienstausfälle haben.

In der Regel beläuft sich das Kinderkrankengeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreffenden Elternteils. Haben Arbeitnehmende in den letzten zwölf Monaten vor der Erkrankung des Kindes eine Einmalzahlung wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten, geht man von 100 Prozent des Nettogehalts aus.

Wer hat Anspruch darauf?

„Kinderkrankengeld gibt es nur für gesetzlich Versicherte“, sagt Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nur wer selbst ebenfalls mit Anrecht auf Krankengeld versichert sei, könne auch Kinderkrankengeld beziehen. Ebenso wie das Elternteil muss auch das betreffende Kind gesetzlich versichert sein. Privat versicherte Personen haben hingegen keinen Anspruch auf adäquate Leistungen. Beamte bekommen laut der Expertin in der Regel Sonderurlaub. 

Ebenfalls wichtig: Das Kind muss noch unter zwölf Jahre alt sein. Ausnahmen sind behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder, für die keine Altersgrenze gilt. Übrigens: Nicht nur die leiblichen Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Kümmern sich überwiegend Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern um die Betreuung, können diese Personen ebenso Kinderkrankengeld beziehen.

Wann bekomme ich Kinderkrankengeld?

„Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn es tatsächlich einen Entgeltausfall durch die Betreuung eines erkrankten Kindes gibt und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung sicherstellen kann“, sagt Petra Heinevetter. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Tageslohn kürzt, weil etwa das Kind kurzfristig aus der Kita abgeholt werden muss.

Wichtig ist der Nachweis über die Erkrankung des Kindes, der über eine Art Attest durch den Kinderarzt ausgestellt wird. Dieser muss an die jeweilige Krankenkasse des betreuenden Elternteils übermittelt werden.

Neu sind die Regelungen zur stationären Aufnahme bei Kindern. Muss ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in eine Klinik aufgenommen werden, besteht ebenso Anspruch auf Kinderkrankengeld. Und zwar so lange, wie die Mitaufnahme dauert. Bei Kindern unter neun Jahren braucht es dafür keine Begründung. „Ist das Kind schon älter, muss die Klinik bestätigen, dass es medizinisch notwendig ist, ein Elternteil aufzunehmen“, sagt Petra Heinevetter.

Wie viele Kinderkrankentage darf ich geltend machen?

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können für die Jahre 2024 und 2025 je gesetzlich versichertem Kind Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage beantragen. Alleinerziehende dürfen bis zu 30 Tage pro Kind Krankengeld beziehen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Ist ein Kind schwerst erkrankt und etwa auf palliativmedizinische Behandlung angewiesen, gibt es dagegen eine zeitlich unbeschränkte Leistungsdauer.

Wie geht man mit Gegenwind im Job um?

Fallen Eltern im Job durch eine Krankheit ihres Kindes aus, müssen die Kolleginnen und Kollegen deren Arbeit schultern - und zwar meist von jetzt auf gleich. Das kann für Unmut sorgen. Nancy Meckert ist Beraterin zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie rät, in solchen Situationen den Dialog zu suchen. Helfen könne es, die eigene Situation und die damit verbundenen Gefühle klar zu kommunizieren.

Denn auch Eltern ist vielleicht unwohl, wenn die anderen aus dem Team Aufgaben übernehmen müssen, weil man selbst zu Hause beim Kind ist. „Wir wollen dem einen und dem anderen gerecht werden, das kann sehr an den Nerven zerren“, sagt die Coachin.

Miteinander zu reden hilft beiden Seiten, einander zu verstehen. Zu einer guten Stimmung im Team trotz Ausfällen durch kranke Kinder trägt auch bei, die Balance zwischen Geben und Nehmen unter den Arbeitskollegen und -kolleginnen im Blick zu behalten. „Es geht darum, dass ich ebenso Verständnis für andere Lebenssituationen und habe und dort unterstütze und einspringe, wo es mir möglich ist“, sagt Nancy Meckert.

© dpa-infocom, dpa:240930-930-248236/1


Von dpa
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