Die AfD hat zwei weitere Klagen gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen eingereicht.
Die entsprechenden Anträge seien beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Antrag kommt von der Partei, einer von der AfD-Ratsfraktion in Essen.
Ziel der Antragssteller sei, dass der Partei die Essener Grugahalle zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, also ohne Auflagen, zur Verfügung gestellt werde, erläuterte der Sprecher.
Über die Anträge werde „zügig“ entschieden. Zunächst müsse aber die Stadt Essen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Die Anträge seien mit 113 und 91 Seiten auch relativ umfangreich, sagte der Gerichtssprecher.
Die städtische Messegesellschaft hatte vergangene Woche den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht - wie vom Rat der Stadt Essen gefordert - eine Zusatzerklärung zum 2023 geschlossenen Mietvertrag abgegeben hatte. Laut der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro.
AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, „bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können“, hatte er gesagt. In dem Eilantrag der Essener AfD-Ratsfraktion heißt es laut dem Gerichtssprecher, der Ratsbeschluss sei rechtswidrig. Die AfD fordert, ihn zurückzunehmen.
Parallel hat die AfD beim Landgericht Essen den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ähnlicher Stoßrichtung beantragt. Dazu will die zuständige Kammer am kommenden Montag (17.6.) in mündlicher Verhandlung beraten. Außerdem hat die AfD Anzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef mit dem Vorwurf der Untreue und versuchten Nötigung erstattet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Bei diesen Anzeigen werde aber noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns vorliege.
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