Wie sinnvoll ist eine Ticketversicherung? | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 25.01.2022 17:24

Wie sinnvoll ist eine Ticketversicherung?

Die Sehnsucht nach Konzerten ist bei vielen Menschen groß - doch durch die Corona-Pandemie ist die Planung eines Konzertbesuchs schwierig. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Die Sehnsucht nach Konzerten ist bei vielen Menschen groß - doch durch die Corona-Pandemie ist die Planung eines Konzertbesuchs schwierig. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Die Sehnsucht nach Konzerten ist bei vielen Menschen groß - doch durch die Corona-Pandemie ist die Planung eines Konzertbesuchs schwierig. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Verschoben oder sogar ganz abgesagt: Konzerte können wegen der Corona-Pandemie plötzlich ausfallen oder Veranstaltungen nur im kleinen Rahmen unter besonderen Hygienevorschriften stattfinden.

Wer Karten für ein Event kauft, überlegt deshalb vielleicht zusätzlich eine Ticketversicherung abzuschließen. Doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät davon ab.

Zwar sei so eine Versicherung in der Regel nicht besonders teuer, erklärt der Versicherungsexperte Michael Wortberg. Doch ihr Nutzen sei mehr als fragwürdig, so der Verbraucherschützer.

Meist ersetzen die Versicherungen nur den Eintrittspreis, wenn der Versicherte erkrankt. Wer wegen steigender Inzidenzen Sorge hat und selbst absagen will, erhält kein Geld zurück. Und auch Absagen wegen eines Lockdowns seien nicht versichert.

Weitere Kosten - etwa für ein Hotel oder die Anfahrt zu einem Konzert - seien darüber ebenfalls nicht abgedeckt. Auch spezielle Policen dafür ließen oft zu wünschen übrig. Tipp für die Hotelbuchung: Achten Sie darauf, dass eine kostenlose Stornierung kurzfristig möglich ist.

Übrigens: Hatte jemand bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Konzertkarten gekauft, bekam er statt einer Rückerstattung des Kaufpreises meist nur einen Veranstaltungsgutschein. Wer den noch nicht eingelöst hat, kann sich den Betrag nun auszahlen lassen.

VZ Rheinland-Pfalz: Corona-Gutscheine auszahlen lassenVZ Rheinland-Pfalz: Musterbrief

© dpa-infocom, dpa:220125-99-847603/3

north