Wohngeld, Rente & Co: Vorsicht bei Nachzahlungen auf P-Konto | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.11.2024 00:07

Wohngeld, Rente & Co: Vorsicht bei Nachzahlungen auf P-Konto

Damit Ihnen nicht nur ein Teil Ihrer Auszahlung bleibt: P-Konto-Inhaber, die mit Nachzahlungen von Sozialhilfen oder Renten rechnen, sollten rechtzeitig einen Freistellungsantrag dafür stellen. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)
Damit Ihnen nicht nur ein Teil Ihrer Auszahlung bleibt: P-Konto-Inhaber, die mit Nachzahlungen von Sozialhilfen oder Renten rechnen, sollten rechtzeitig einen Freistellungsantrag dafür stellen. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)
Damit Ihnen nicht nur ein Teil Ihrer Auszahlung bleibt: P-Konto-Inhaber, die mit Nachzahlungen von Sozialhilfen oder Renten rechnen, sollten rechtzeitig einen Freistellungsantrag dafür stellen. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)

Rente, Wohngeld, Kindergeld: Wer Leistungen wie diese beantragt, muss häufig damit rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags etwas dauert. Wird er schließlich bewilligt, kann es deshalb dazu kommen, dass die erste Auszahlung größer ausfällt - weil die Nachzahlungen aus den Vormonaten gleich mit überwiesen werden. Besonders aufmerksam sollten daher Schuldnerinnen und Schuldner sein, die solche Leistungen auf ihr Pfändungsschutzkonto erhalten. Denn werden die dort hinterlegten Freibeträge überschritten, können Gläubiger das Geld pfänden.

Damit das nicht passiert, sollten Betroffene frühzeitig aktiv werden - und sich solche Zahlungen mit Hilfe einer Bescheinigung freistellen lassen. Schuldnerinnen und Schuldner können sich dafür etwa an die jeweils zuständige Behörde werden. Hilfestellung können anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten. 

Allerdings: In bestimmten Fällen müsse diese Bescheinigung ein Gericht ausstellen, sagt Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale NRW. Das sei insbesondere beim Wohngeld oder der Rente häufig der Fall.

© dpa-infocom, dpa:241117-930-291591/1


Von dpa
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