Es muss nicht immer der erste Bildungsweg sein: Wer das Abi später im Leben nachholen möchte, kann beispielsweise neben dem Beruf ein Abendgymnasium besuchen. Oder etwa drei Jahre lang ein Kolleg in Vollzeit. Darauf weist das Portal „Abi.de“ hin.
Für die Finanzierung des Lebensunterhalts gibt es dann verschiedene Optionen. Wer ein Kolleg besucht, kann etwa elternunabhängiges Schüler-Bafög in Anspruch nehmen, das nicht zurückgezahlt werden muss. Möglich ist das, wenn man bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Besucht man hingegen ein Abendgymnasium, kann man zunächst nebenbei arbeiten. Elternunabhängiges Schüler-Bafög ist dann in der Regel für die letzten drei Semester eine Option. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der eigenen finanziellen Situation ab - und davon, ob man zum Beispiel noch bei den Eltern wohnt. Einkommen von bis zu 520 Euro aus Nebentätigkeiten werden nicht auf das Bafög angerechnet.
Ein Tipp von „Abi.de“: bei den Abendgymnasien und Kollegs nachfragen, ob etwa Fördervereine bestimmte Gruppen finanziell unterstützen. Unter Umständen übernehmen auch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Kosten als Fort- und Weiterbildung.
Der Weg über das Abendgymnasium oder ein Kolleg ist nicht der passende? Auch über berufliche Bildungsgänge ist es möglich, die Hochschulreife zu erwerben: je nach Bundesland an Fachoberschulen, Berufsoberschulen oder Beruflichen Gymnasien etwa.
Alternativ dazu kann man sich auch im Selbststudium oder in speziellen Vorbereitungslehrgängen auf die sogenannte Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung vorbereiten und diese dann ablegen. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, die Allgemeine Hochschulreife über eine sogenannte Begabtenprüfung zu erwerben.
Am besten informiert man sich im Vorfeld über die jeweils geltenden Bestimmungen in dem Bundesland, in dem man das Abitur nachholen möchte. Einen Überblick zu entsprechenden Informationsangeboten findet sich etwa auf der Webseite „bildungsserver.de“.
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