22 Millionen Menschen nutzen Steuer-Plattform Elster | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.12.2024 10:17

22 Millionen Menschen nutzen Steuer-Plattform Elster

Elster steht für Elektronische Steuererklärung. (Symbolbild) (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Elster steht für Elektronische Steuererklärung. (Symbolbild) (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Elster steht für Elektronische Steuererklärung. (Symbolbild) (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Die Steuer-Plattform Elster erfreut sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. „Im August 2023 hatten wir die 20-Millionen-Marke geknackt und jetzt – nicht mal 1,5 Jahre später – sind es bereits über 22 Millionen angemeldete Nutzerinnen und Nutzer“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) laut Mitteilung in München. 

Papierlose Steuererklärung 

Elster steht für Elektronische Steuererklärung. Laut Füracker belegt die steigende Nutzerzahl nicht nur das generelle Vertrauen der Menschen in Elster zur papierlosen Abgabe ihrer Steuererklärung, sondern zeige auch, dass die Plattform eine sehr gute Wahl für eine digitale Kommunikation mit dem Finanzamt sei. „Elster bleibt Deutschlands Top-E-Government-Anwendung“ betonte Füracker und versprach einen weiteren Ausbau des Serviceangebots. „Unser Ziel bleibt: Eine vollständig papierlose, schnelle und moderne Kommunikation mit dem Finanzamt“, so Füracker. 

Startschuss für Elster fiel 1996

Elster gibt es seit 1996 und ist ein gemeinsames Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes. Bundesweiter Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München. Die Plattform steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen kostenfrei zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam.

Kritik: Elster hilft nicht, die Steuerlast zu senken

Kritiker monieren an Elster, dass das Portal nur bedingt bei der Optimierung der eigenen Steuerlast hilft, da der Fokus primär auf der elektronischen Bereitstellung der amtlichen Steuerformulare liegt. Seit 2005 sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer über das System abzuwickeln.

© dpa-infocom, dpa:241227-930-328579/1


Von dpa
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