Die bayerische Polizei bekommt neue Werkzeuge für den Kampf gegen Kriminelle. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD stimmte der Landtag kurz vor der Sommerpause für mehrere - umstrittene - Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes. Die SPD-Fraktion kündigte bereits an, eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof zu prüfen.
Ein zentraler Punkt: Die Polizei darf künftig in bestimmten Fällen grundsätzlich die Herausgabe der Aufnahmen von Überwachungskameras im Freistaat verlangen. Die Betreiber der Kameras sind dann verpflichtet, das Material den Ermittlern zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten dürften Tausende Kameras im Freistaat allein im öffentlichen Nahverkehr von dieser neuen Möglichkeit betroffen sein.
Zweiter Kernpunkt ist, dass die Polizei künftig mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) arbeiten darf. Diese soll auf Daten aus allen Töpfen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. Ziel: Verbindungen erkennen und Informationen zur selben Person aus den verschiedenen Quellen zusammenführen.
Das Programm hat nur Zugriff auf Daten, die die bayerische Polizei ohnehin schon gesammelt hat. Es soll auch nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen: Laut Landeskriminalamt geht es um Fälle von schwerer und schwerster Kriminalität - und nur um Szenarien, in denen die Polizei mögliche weitere Straftaten verhindern will.
Umstritten ist das Programm, weil der Hersteller, das US-Unternehmen Palantir, als Start-up Geld vom US-Geheimdienst CIA erhielt und diesen zu seinen Kunden zählt. Datenschützer äußerten deshalb die Sorge, dass Polizei-Daten in die USA abfließen könnten. Das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie prüfte im Auftrag vom LKA daraufhin den Quellcode der Software - fand aber keine Hinweise auf versteckte Hintertüren.
Zum anderen stoßen sich Datenschützer an dem Zugriff der Software auf Polizei-Daten, die ursprünglich zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Bayerns oberster Datenschützer, Thomas Petri, sah deshalb das sogenannte Zweckbindungsgebot in Gefahr.
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