Krampfadern sind nicht nur ein kosmetischer Makel, sondern können auch Thrombosen, Lungenembolien und Geschwüre verursachen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) hin. Ob Krampfadern entfernt werden sollten, entscheidet ein Gefäßspezialist.
Zwei Möglichkeiten gibt es: die offene Operation oder das minimal invasive Veröden. Beides ist laut DGG in den meisten Fällen ambulant möglich. Trifft auf einen Patienten oder eine Patientin mindestens einer der folgenden Punkte zu, spricht das aber für eine stationäre Behandlung:
- Es gibt einen besonders ausgedehnten Krampfaderbefund.
- Der oder die Betroffene hat ein offenes Bein.
- Er oder sie hat starkes Übergewicht.
- Beide Beine werden gleichzeitig operiert.
- Es gab schon einmal eine Krampfader-OP.
- An den Beinen bestehen Vernarbungen.
- Es sind schon Thrombosen aufgetreten.
- Patient oder Patientin sind eingeschränkt mobil und können nicht häuslich versorgt werden.
- Der- oder diejenige ist über 75 Jahre alt.
Ein stationärer Aufenthalt dauert in der Regel nur eine Nacht. Trifft mindestens einer der genannten Punkte zu, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Allerdings nur bei einer offenen Operation. Eine stationäre Aufnahme beim Veröden wird nur im Ausnahmefall gezahlt, etwa bei erhöhter Nachblutungsgefahr.
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