Wer Urlaub in Südkorea plant, kommt weiterhin ohne elektronische Reisegenehmigung ins Land. Es ist jetzt bis Ende 2025 unter anderem für deutsche Staatsangehörige nicht nötig, vor der Einreise eine K-ETA (Abkürzung für Korea Electronic Travel Authorization) zu beantragen. Eigentlich galt das nur bis Ende dieses Jahres, die Ausnahmeregelung wurde nun aber durch das koreanische Justizministerium verlängert.
Für die Einreise genügt deutschen Urlaubern damit weiter ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass. Für touristische Aufenthalte von weniger als 90 Tagen braucht man kein Visum.
Die K-ETA-Pflicht wurde im Frühjahr 2023 für 22 Länder, darunter Deutschland, ausgesetzt. Der Anlass war das Visit Korea Year 2023-2024, eine Initiative, mit der mehr Touristen in das asiatische Land gelockt werden sollen. Das erhofft sich das Ministerium nun auch von der Verlängerung der Regelung.
Davor musste die K-ETA mindestens drei Tage vor Abreise online beantragt werden und kostete umgerechnet rund sieben Euro.
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