Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.07.2024 13:27

Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor

Der Bundesrat hat grünes Licht für zahlreiche Gesetze gegeben. Zwei Vorhaben stoppte er jedoch vorerst. (Foto: Carsten Koall/dpa)
Der Bundesrat hat grünes Licht für zahlreiche Gesetze gegeben. Zwei Vorhaben stoppte er jedoch vorerst. (Foto: Carsten Koall/dpa)
Der Bundesrat hat grünes Licht für zahlreiche Gesetze gegeben. Zwei Vorhaben stoppte er jedoch vorerst. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Dort gibt es bereits einen ähnlichen Vorstoß. 

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause segnete der Bundesrat zahlreiche, vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze ab, darunter die neuen Regeln für die Post und für Cannabis-Grenzwerte am Steuer. Das Düngegesetz und das Hochbaustatistikgesetz scheiterten jedoch vorerst.

Länder wollen Widerspruchslösung bei Transplantationen

Nach dem Gesetzentwurf der Länder sollen alle Menschen mit Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten - es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein „entgegenstehender Wille“ des Verstorbenen vor. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.  Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen ähnlichen Gesetzentwurf vorgestellt. 

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8400 Menschen auf Wartelisten.

Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer

Nach der Cannabis-Legalisierung stehen nun auch die Grenzwerte für Autofahrerinnen und Autofahrer fest - ähnlich wie bei Alkohol am Steuer. Das Gesetz gibt für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut vor. Für Fahranfänger und beim Konsum sowohl von Cannabis wie auch von Alkohol kommen strengere Regeln. 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wurde, liegt die Strafe in der Regel bei 1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein absolutes Verbot. 

Reform des veralteten Postgesetzes 

Das Postgesetz wird erstmals seit 1997 umfassend novelliert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Die bestehen darin, dass die Menschen heute viel weniger Briefe schreiben. Die Alltagskommunikation erfolgt über Mails und Chats. Daher soll die Deutsche Post künftig deutlich weniger Zeitdruck für die Beförderung von Briefen haben. Bislang müssen 80 Prozent der eingeworfenen Sendungen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, diese Vorgabe fällt weg. Stattdessen gilt nun: Am dritten Werktag nach Einwurf müssen 95 Prozent der Briefe angekommen sein und am vierten Werktag 99 Prozent. 

Daumen runter beim Düngegesetz

Mit der Ablehnung durch den Bundesrat sind Änderungen bei den Düngeregeln für die Landwirte zum Schutz des Grundwassers vorerst gescheitert. Das Gesetz der Ampel-Koalition soll unter anderem eine Grundlage dafür schaffen, dass Düngedaten von Höfen überprüft und bewertet werden können. Ein Monitoring soll ermitteln, wie wirksam die Düngevorgaben sind. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisierte einen großen bürokratischen Aufwand und machte Zweifel an der Notwendigkeit der geplanten Datenerfassung deutlich. Will die Bundesregierung das Gesetz noch retten, müsste sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. 

Vermittlungsausschuss zum Hochbaustatistikgesetz

Zum Hochbaustatistikgesetz rief der Bundesrat selbst den Vermittlungsausschuss an. Die Länder wollen erreichen, dass der Bund das Gesetz grundlegend überarbeitet. Sie begrüßen zwar, dass ein besserer Überblick über die Entwicklung beim Wohnungsbau gewonnen werden soll. Sie sehen sich und die Kommunen aber organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz in den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Ein Hauptkritikpunkt auch in diesem Fall: Zusätzliche und häufigere Meldepflichten führten zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung.

Streit um Digitalpakt Schule

Die Länder halten im Ringen um die weitere digitale Ausstattung der Schulen den Druck auf den Bund hoch. Sie forderten die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die nötige Verwaltungsvereinbarung für einen Digitalpakt 2.0 unverzüglich abzuschließen. Der Bund müsse Mittel von mindestens 1,3 Milliarden Euro jährlich für den gesamten Förderzeitraum 2025 bis 2030 sicherstellen.  

„Wenn wir die gemeinsame Erfolgsstory Digitalpakt Schule tatsächlich fortsetzen wollen, dann brauchen wir jetzt ein klares Bekenntnis des Bundes - und zwar mindestens in der Größenordnung des ersten Digitalpakts“, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD). „Es geht um den notwendigen digitalen Bildungskick. Der Bund darf die Umsetzung nicht länger verzögern“, betonte Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU). Für den Bund spielte Bildungsstaatssekretär Jens Brandenburg (FDP) den Ball ins Feld der Länder zurück: „Es ist nicht der Bund, der auf der Bremse steht.“  

Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Frauen mit Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Es soll sich um einen freiwilligen Anspruch handeln, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich je nach Dauer der Schwangerschaft verlängern. Bislang besteht nur ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. 

© dpa-infocom, dpa:240705-930-164951/2


Von dpa
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