Paare in einer gemeinsamen Wohnung können Geld für doppelte Versicherungsverträge sparen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Möglich ist das zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung. Wer als Paar in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann sich eine Privathaftpflichtpolice teilen, so der GDV. Hat das Paar zwei einzelne Verträge, können sich die Partner für eine der Policen entscheiden und den anderen darin aufnehmen lassen. Der dann überflüssige Vertrag kann laut GDV zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Auch bei der Hausratversicherung reicht eine Police pro Haushalt. Wer etwa als Paar zusammenzieht, kann die neuere Police laut GDV in der Regel problemlos kündigen. Wichtig: Die Versicherungssumme des Vertrags, den das Paar behält, sollte unter Umständen angepasst werden. Etwa dann, wenn sich mit der gemeinsamen Wohnung der Hausstand vergrößert oder das Paar teure gemeinsame Anschaffungen macht.
Nicht zuletzt können Paare - falls vorhanden - ihre Rechtsschutzversicherung prüfen. Zum Teil gibt es auch hier die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen, heißt es vom GDV. Voraussetzung ist, dass das Paar zusammenwohnt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat - ein Trauschein ist häufig nicht nötig. Der GDV rät, hier den Rechtsschutzversicherer oder Vermittler zu kontaktieren.
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