Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.01.2025 14:37, aktualisiert am 16.01.2025 15:02

Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam

Die Amazon Prime Video-Anwendung auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen angekündigt. (Illustration) (Foto: Silas Stein/dpa)
Die Amazon Prime Video-Anwendung auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen angekündigt. (Illustration) (Foto: Silas Stein/dpa)
Die Amazon Prime Video-Anwendung auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen angekündigt. (Illustration) (Foto: Silas Stein/dpa)

Nach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für seine deutschen Streaming-Kunden mit einer Sammelklage kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung des Streaming-Diensts Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

Die Verbraucherzentrale will nun mit der Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte.

„Objektive Kriterien“ bei Preiserhöhungen?

Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: „Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen“, lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den „objektiven Kriterien“ sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.

Amazon: Jeder kann kündigen

 Amazon sieht sich im Recht: „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert“, schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. „Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.“

Abodienst Prime: schon vorher Klageziel

Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit vergangenem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Prime-Abodienst: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime ohne Werbung auszustrahlen.

© dpa-infocom, dpa:250116-930-346303/1


Von dpa
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