Immer wieder kommt es offenbar vor, dass Arbeitgeber den Mutterpass von schwangeren Beschäftigten einsehen wollen. Dürfen sie das?„Nein, das geht den Arbeitgeber nichts an“, sagt Kathrin Schulze Zumkley. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Arbeitgeber könne allerdings einen Nachweis über die Schwangerschaft verlangen.
Das ist eine Art Zeugnis, das die Gynäkologin oder der Gynäkologe oder auch die Hebamme oder der Entbindungspfleger ausstellen können. Dieses enthält den voraussichtlichen Tag der Entbindung.
Die Kosten für diese Bescheinigung müssen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen, heißt es im „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch hier wird noch einmal ausdrücklich betont: Der Mutterpass enthält sensible Informationen über den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, die für den Nachweis der Schwangerschaft einer Beschäftigten nicht erforderlich sind.
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