Gerade in Mietshäusern mit Balkonen keine Seltenheit: Raucht ein Nachbar oder eine Nachbarin einen Joint, zieht der Geruch schnell in andere Wohnungen, wenn Mieterinnen oder Mieter dort die Fenster offen haben. Wer sich davon gestört fühlt, fragt sich sicher: Kann der Vermieter nicht ein Rauchverbot vorschreiben?
Die Antwort ist recht eindeutig. „Vermietende können Mietenden innerhalb der Mietwohnung weder das Rauchen noch den Konsum von Marihuana, der seit April 2024 in Deutschland legal ist, verbieten“, heißt es vom Deutschen Mieterbund. Ein Rauchverbot können Vermieterinnen und Vermieter den Angaben zufolge nur für Gemeinschaftsflächen wie Hausflure aussprechen.
Auf dem Balkon kann das Rauchen aber unter Umständen eingeschränkt werden. So hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden, dass Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern können.
Wer nicht mehr erholsam schlafen kann, weil ein Nachbar regelmäßig Marihuana auf dem Balkon raucht, kann aber unter Umständen die Miete mindern. Ob die Mietminderung gerechtfertigt ist, ist allerdings immer abhängig vom Einzelfall. Gerichte haben hier in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Es gibt aber Fälle, in denen eine Mietminderung von fünf bis zehn Prozent als angemessen erachtet wurden.
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