Versicherung: Zahnreinigungs-Zuschuss nicht in jeder Praxis  | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.11.2022 13:54

Versicherung: Zahnreinigungs-Zuschuss nicht in jeder Praxis 

Die Kosten für eine Zahnreinigung muss man meist nicht alleine tragen. Wer sich den Zuschuss holen möchte, sollte aber prüfen, ob die Krankenkasse mit Selektivverträgen arbeitet. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)
Die Kosten für eine Zahnreinigung muss man meist nicht alleine tragen. Wer sich den Zuschuss holen möchte, sollte aber prüfen, ob die Krankenkasse mit Selektivverträgen arbeitet. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)
Die Kosten für eine Zahnreinigung muss man meist nicht alleine tragen. Wer sich den Zuschuss holen möchte, sollte aber prüfen, ob die Krankenkasse mit Selektivverträgen arbeitet. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)

Für eine professionelle Zahnreinigung muss man meist zwischen 80 bis 120 Euro auf den Tisch legen. Immerhin: Der Großteil der gesetzlichen Krankenversicherungen gewährt einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten sogar komplett. Das zeigt eine Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), an der 62 Krankenkassen teilnahmen.

Selektivverträge schreiben manchmal Arztpraxis vor

Bei einigen Kassen sind allerdings sogenannte Selektivverträge im Spiel. Das heißt: Den Zuschuss bekommen Versicherte nur, wenn ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin mit der Kasse einen Vertrag geschlossen hat. Ist das nicht der Fall, muss man sich laut KZBV für die Zahnreinigung eine Praxis mit einem solchen Vertrag suchen - oder auf den Zuschuss verzichten.

Welche Krankenkassen mit Selektivverträgen arbeiten, können Versicherte unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss herausfinden.

© dpa-infocom, dpa:221128-99-694484/2

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