Zerbrochene Vasen nicht in den Altglas-Container werfen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 03.04.2024 12:11

Zerbrochene Vasen nicht in den Altglas-Container werfen

Porzellan und Keramik gehören in den Restmüll, weil sie den Glas-Recyclingprozess stören. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa)
Porzellan und Keramik gehören in den Restmüll, weil sie den Glas-Recyclingprozess stören. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa)
Porzellan und Keramik gehören in den Restmüll, weil sie den Glas-Recyclingprozess stören. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa)

Behältergläser sammeln und in den Altglas-Container werfen, ist den Fußweg dahin durchaus wert. Denn Altglas kann immer wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasverpackungen genutzt werden.

Das spart Rohstoffe, so die Verbraucherzentrale NRW. Und viel Energie: Altglasscherben schmelzen bei niedrigeren Temperaturen als der Quarzsand, aus dem neues Glas hauptsächlich besteht.

Damit das Recycling gut funktioniert, sollte man beim Einwerfen von Konservengläsern und anderen Behältergläsern allerdings darauf achten, dass deren Farbe auch zum jeweiligen Container passt. Denn je sortenreiner die gesammelten Glasfarben sind, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden.

Gut zu wissen: Blaue Flaschen und Behältergläser in anderen Farben, die sich nicht eindeutig Weiß-, Braun- oder Grünglas zuordnen lassen, gehören in den Grünglas-Container. Der Grund: Grünglas verträgt am ehesten Fehlfarben.

Parfümfläschchen ja, Kristallgläser nein

Nicht jedes Glas gehört in den Altglas-Container. Kristallgläser und andere Trinkgläser, Glasvasen, Fensterscheiben, Spiegelglas sowie temperaturbeständige Glasschalen für den Ofen oder die Mikrowelle haben eine andere Zusammensetzung als Getränkeflaschen oder Konservengläser und stören den Recyclingprozess. Sie gehören in den Restmüll. Das gilt übrigens auch für Porzellan und Keramik.

Flakons aus Glas, zum Beispiel Parfümfläschchen, sollten laut der Initiative „Mülltrennung wirkt“ hingegen in den Altglas-Container gegeben werden. Das gilt ebenso für alle nicht bepfandeten Glasflaschen - etwa für Essig und Öl -, für Verpackungsglas für Obst, Gemüse, Suppen und Soßen sowie für Marmeladengläser.

© dpa-infocom, dpa:240403-99-548492/2


Von dpa
north