Es klingt praktisch für Arbeitnehmer und kommt in der Praxis schon mal vor: Beschäftigte, die ein Arbeitszeugnis bekommen sollen, werden gebeten, dies zunächst selbst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte, etwa weil man keine Erfahrungen damit hat? Kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass man sein eigenes Arbeitszeugnis verfasst und es dem Vorgesetzten vorlegt?
Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. „Wer das nicht möchte, kann es daher einfach verweigern.“
Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es für Arbeitnehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass diese positiv ausfallen. Ihr Tipp, für alle, die unsicher sind: „Jemanden hinzuziehen, der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personalberater.“
Auch dann gilt aber: Ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das vorformulierte Zeugnis Wort für Wort übernimmt, hat man natürlich nicht.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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