Wenn es an der Haustür klingelt, zuckt Pamela S. (Name geändert) zusammen. Sie befürchtet, dass es der Gerichtsvollzieher ist. Die 53-Jährige ist psychisch am Ende, nachdem sie ihr Ex-Mann beinahe totgeschlagen hat. Außerdem ist sie chronisch krank. Und nun droht noch die Zwangsräumung der Wohnung, in der sie mit zwei Töchtern lebt.
Dass sie einmal in eine derart schreckliche Situation kommen würde, das habe sie sich nicht vorstellen können, sagt Pamela S. Sie hat permanent Schmerzen, kann sich kaum bewegen und daher auch nicht arbeiten, um sich aus der finanziellen Misere, in die sie ihr Ex-Mann gebracht hat, zu befreien. Vor Sorge, bald obdachlos zu sein, kann sie nicht mehr schlafen. Sie ist völlig übermüdet.
Bis zu ihrer Hochzeit 2016 lebte die 53-Jährige in geordneten finanziellen Verhältnissen. Die Kaution für die 2014 bezogene Wohnung, in der sie mit ihren beiden mittlerweile elf und 15 Jahre alten Töchtern wohnt, stotterte sie in Raten ab.
Vor sechs Jahren zog ihr neuer Ehemann, von dem sie mittlerweile geschieden ist, mit ein. Als Hauptverdiener sei er für die Überweisung der Miete zuständig gewesen, sagt Pamela S. Schnell habe sich jedoch herausgestellt, dass sie den falschen Mann geheiratet habe: Wegen eines Alkohol- und Drogenproblems habe er, ohne ihr Wissen, die Miete nur noch sporadisch und schließlich gar nicht mehr überwiesen.
2020 eskalierte die Situation: Während eines Trennungsstreits versuchte ihr damaliger Mann, Pamela S. mit einem Hammer zu erschlagen. Ihr erwachsener Sohn eilte ihr zu Hilfe und rettete seiner Mutter das Leben. Sie trug jedoch diverse Verletzungen davon. Unter anderem Knieprobleme – deswegen soll sie eine Prothese bekommen. Vor allem leidet sie aber an den psychischen Folgen des Angriffs.
Ihr Mann kam wegen versuchten Totschlags ins Gefängnis und Pamela S. versuchte verzweifelt, mit verschiedenen Jobs als Reinigungskraft die durch ihn entstandenen Mietschulden zu begleichen. Doch einen Job verlor sie wegen Corona bedingter Schließung des Betriebs, in dem sie putzte. Ein anderer Arbeitgeber kündigte ihr, weil sie wegen eines Karpaltunnel-Syndroms an der Hand operiert werden musste und deswegen sechs Wochen lang ausfiel.
„Die Operation war erfolglos. Das Taubheitsgefühl in der Hand bleibt wohl für immer“, sagt Pamela S. deprimiert. Wegen eines angeborenen Hüftleidens ist ihr Leben von Anfang an von Krankheit und Behinderung geprägt. Sie kann nur schlecht laufen. Später kamen Rheuma und Wirbelsäulenschädigungen sowie schlussendlich massive psychische Probleme hinzu. Die Alleinerziehende gilt für das Jobcenter deswegen als schwer vermittelbar.
Den Lebensunterhalt bestreitet sie von Kindesunterhalt und Kindergeld. Die Miete für die Wohnung, die nun zwangsgeräumt werden soll, begleicht das Jobcenter. Gegen Zahlung der Mietrückstände in Höhe von 4000 Euro könnte die Zwangsräumung aufgehoben werden.
Seit Monaten bemüht sich die 53-Jährige um eine günstigere Wohnung. Bislang ohne Erfolg. Das Jobcenter zahle maximal 600 Euro warm und die Wohnung dürfe höchstens 75 Quadratmeter groß sein. An diese Vorgaben ist die Alleinerziehende gebunden. Die Bedingungen, unter denen das Jobcenter die Miete bezahlt, stehen laut Pamela S. jedoch in keiner Relation zum realen Wohnungsmarkt. „Ich habe einen Stapel Bewerbungen geschrieben und nur Absagen erhalten. Die Leute wollen niemanden, dem das Jobcenter die Miete bezahlt. Viele möchten auch Kinder und Tiere nicht.“
Die Familie hat einen kleinen Hund und drei Katzen, die insbesondere den Mädchen als Seelentröster dienen. Wovon sie einen Umzug und die Kaution für eine andere Wohnung bezahlen sollte, weiß die 53-Jährige nicht.
Aus Angst vor Obdachlosigkeit hat sie das Gespräch mit der Gemeinde, in der sie lebt, gesucht. Diese verfüge aber über keine Notunterkünfte und könne ihr höchstens einen Wohnwagen zur Verfügung stellen, sollte es hart auf hart kommen, erzählt Pamela S. Das würde allerdings bedeuten, dass die beiden Töchter in Pflegefamilien kämen.
Die Mutter ist verzweifelt. Sie hat keine Kraft mehr und fühlt sich stigmatisiert. Selbst seitens der Schule herrsche Unverständnis dafür, dass sie sich keinen Laptop für die Kinder leisten kann beziehungsweise nicht einmal die 30 Euro Leihgebühr. Diese und die restlichen Schulgebühren in Höhe von 100 Euro habe die Schule vorerst ausgelegt.
Pamela S. ist traurig, wenn sie daran denkt, dass gerade nicht mal Geld für kleine Weihnachtsgeschenke für ihre Mädchen da ist und sie auch keine Mittel hat, um ihre durchgelegenen Matratzen zu ersetzen.
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